Nutzungsbedingungen

Version: 1.2; Stand: Februar 2022

Die Applikation „mySolarfocus App“ (nachfolgend „App“ genannt) wird Ihnen von der SOLARFOCUS GmbH, Werkstrasse 1, A-4451 St. Ulrich bei Steyr (nachfolgend „Lizenzgeber“ genannt) unter den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung zur Nutzung überlassen.

Durch den Erwerb im App-Store (Apple App Store oder Google Play Store, nachfolgend „App-Store“ genannt) und die Installation akzeptieren Sie die nachfolgenden Lizenzbedingungen. Die Bestätigung dieses Vertrags ist vor Installation der App verpflichtend.

Diese Lizenzvereinbarung ist eine rechtlich bindende Erklärung zwischen dem Nutzer (nachfolgend „Lizenznehmer“ genannt) und dem Lizenzgeber.

Diese Lizenzvereinbarung begründet für den Betreiber des App-Stores – sofern nicht Lizenzgeber – welcher nicht Vertragspartei ist, keine Rechte und Pflichten, insb. nicht hinsichtlich Gewährleistung, Haftung, Wartungs- und Serviceleistungen. Der Lizenzgeber übernimmt auch keine Gewährleistung, Haftung, Wartung- und Serviceleistungen von Daten, die von Schnittstellen für das App-System zur Verfügung gestellt werden. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich durch diese Lizenzvereinbarung eingeräumt werden, bleiben vorbehalten.


1. Die App

1.1 Der Lizenzgegenstand ist die vom Lizenzgeber entwickelte App (Software, Maschinencode iSd § 40 a Urheberrechtsgesetz) samt zugehöriger Dokumentation, die unter dem Namen mySolarfocus vertrieben wird.

1.2 Diese App ist eine Software zur Bedienung des SOLARFOCUS-Systems, um SOLARFOCUS-Heizungssysteme zu steuern. Die App ist ausschließlich zu diesem Betriebszweck vorgesehen und auch nur daraufhin getestet.


2. Lizenzumfang

2.1 Alle am Lizenzgegenstand bestehenden Immaterialgüterrechte, gewerbliche Schutzrechte und geistigen Eigentumsrechte inklusive Knowhows, stehen dem Lizenzgeber uneingeschränkt zu, sofern in dieser Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

2.2 Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein nicht–exklusives, nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares, beschränktes Recht ein. Der Lizenznehmer darf die App auf einem in seinem Eigentum stehenden oder rechtmäßig seiner Verfügungsbefugnis unterstehenden und die Anwendung unterstützten Endgerät installieren und im Rahmen der App-Store-Nutzungsbedingungen zum Eigenbedarf nutzen.

2.3 Diese Lizenz findet auch Anwendung auf potentielle Updates, die der Lizenzgeber als zusätzliches oder ersetzendes Angebot zur App einstellt, soweit das Update nicht einer eigenständigen Lizenzvereinbarung unterliegt.

2.4 Soweit zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird und keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, ist es dem Lizenznehmer nicht gestattet, die Dekompilierung, Zurückentwicklung, Disassemblierung, Übersetzung, Integration, Anpassung und der Versuch der Rückführung der Software in eine veränderbare Form durchzuführen oder die Erstellung einer abgeleiteten Version der Anwendung jeweils als Ganzes oder in Teilen vorzunehmen.

2.5 Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, die Anwendung oder Teile davon, außerhalb der vorgesehenen Bezugswege über den jeweiligen App-Store zu vervielfältigen.

2.6 Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, Änderungen am Lizenzgegenstand vorzunehmen, dies beinhaltet auch die Entfernung von Urheberrechtsvermerken, Eigentumskennzeichnungen, Markenkennzeichen oder vertraulichen Legenden, die im Lizenzgegenstand enthalten sind.

2.7 Es ist dem Lizenznehmer zudem untersagt,

2.7.1 die Produkte und Dienste für die Verbreitung von Malware oder anderen bösartigen Daten zu nutzen, die dem Lizenzgeber oder Dritten Schaden zufügen können;

2.7.2 technische Sicherheitsmaßnahmen des Lizenzgegenstandes, der Dienstleistungen oder der zugrundeliegenden Computersysteme zu umgehen;

2.7.3 eine unangemessene oder unverhältnismäßige Nutzung der angebotenen Dienste durch Missachtung von Service-Informationen und/oder Spezifikationen vorzunehmen.

2.8 Die Verletzung der oben genannten Pflichten oder der Versuch der Verletzung werden rechtlich verfolgt und sind Gegenstand von Schadensersatzansprüchen.

2.9 Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, diese Lizenzbedingungen jederzeit zu ändern. Der Lizenzgeber behält sich ebenfalls das Recht vor, nach eigenem Ermessen gewisse Funktionen oder Serviceleistungen am Lizenzgegenstand zu ändern oder abzukündigen.

2.10 Die Nutzung des Lizenzgegenstandes erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr des Lizenznehmers. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, die technischen und funktionalen Anforderungen des Lizenzgegenstandes zu erfüllen und die elektronischen Kommunikationseinrichtungen zu nutzen, die erforderlich sind, um auf den Dienst zugreifen und ihn nutzen zu können.


3. Technische Voraussetzungen und Updates

3.1 Die Anwendung ist für die Nutzung auf iOS und Android Endgeräten entwickelt. Die Verwendung der jeweils aktuell verfügbaren Version im App-Store wird empfohlen.

3.2 Der Lizenznehmer ist selbst dafür verantwortlich, vor jeder Erst- und Updateinstallation die Eignung des von ihm zur Installation vorgesehenen Endgerätes im Hinblick auf die vorgenannten technischen Voraussetzungen sicherzustellen und zu prüfen, ob diese zu Konflikten mit einer bereits installierten Software führen könnten, und ob er über eine Sicherungskopie aller seiner Daten verfügt.

3.3 Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die technischen Voraussetzungen jederzeit nach eigenem Ermessen anzupassen, ohne den Lizenznehmer darüber gesondert zu informieren.

3.4 Der Lizenzgeber ist berechtigt, den Dienst vorübergehend für Wartungsarbeiten, Änderungen oder Verbesserungen zu unterbrechen. Sofern möglich, wird der Lizenzgeber die Wartungsfenster vorab ankündigen.


4. Gewährleistung

4.1 Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Anwendung im Zeitpunkt des Downloads frei von Viren, Trojanern, Spyware oder sonstiger Malware ist. Darüber hinaus gewährleistet der Lizenzgeber, dass sich die Anwendung in allen wesentlichen Punkten entsprechend der Benutzerdokumentation verhält, sofern sie auf dem Endgerät lauffähig ist, nicht verändert und nicht mit inkompatibler zusätzlich installierter Fremdsoftware auf einem Endgerät installiert wurde oder sonstige in der Sphäre des Lizenznehmers liegende Umstände die Lauffähigkeit beeinträchtigen.

4.2 Der Lizenznehmer hat die Anwendung unverzüglich nach der Installation zu untersuchen und Mängel unverzüglich per E-Mail oder Brief unter der in Ziffer 13 genannten Kontaktadresse mitzuteilen. Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel können nur dann geltend gemacht werden, wenn sie dem Lizenzgeber innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Kenntniserlangung angezeigt werden. Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab dem Datum der Lizenzeinräumung.

4.3 Ein Mangel liegt insbesondere dann vor, wenn funktionsstörende, reproduzierbare Abweichungen vorliegen.

4.4 Erweist sich die Anwendung als mangelhaft, erhält der Lizenzgeber zunächst die Gelegenheit, den Mangel – je nach Art des Mangels und der sonstigen Umstände auch mehrmals – im Wege der Nacherfüllung oder Ersatzlieferung zu beseitigen, sofern ihm der Lizenznehmer die dafür notwendigen Unterlagen /Beschreibungen zur Verfügung stellt.

4.5 Sollte die Anwendung nach der gesetzlichen Gewährleistung so mangelhaft sein, dass eine beschreibungskonforme Nutzung nicht möglich ist, ist der Lizenznehmer berechtigt, den Lizenzgeber und den App-Store-Betreiber hiervon in Kenntnis zu setzen. Diese werden ihm sodann ggf. den Kaufpreis für die Anwendung ersetzen.

4.6 Die Haftung des Lizenzgebers für Mängel oder Störungen, die auf unbefugten Modifikationen der Anwendung, auf schuldhafter oder unsachgemäßer Behandlung, auf Verwendung mit ungeeigneter Soft- oder Hardware, oder auf Verwendung mit ungeeignetem Zubehör durch den Lizenznehmer oder einen Dritten beruhen, ist ausgeschlossen.

4.7 Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewährleistung für kurzfristige, softwaretypische Funktionsunterbrechungen und -störungen sowie Störungen die sich aus Umständen ergeben, die nicht in seinem Einflussbereich liegen (z.B. Störungen in der Internetverbindung).

4.8 Jegliche Nutzung des Lizenzgegenstandes, einschließlich der Übertragung, Verteilung und Zurverfügungstellung, sowie jede andere (Rechts-)Handlung im Zusammenhang mit dem Lizenzgegenstand durch oder im Namen des Lizenznehmers erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung des Lizenznehmers. Der Lizenzgeber und seine Dienstleister übernehmen keine Haftung und/oder Verantwortung für die Nutzung des Dienstes durch den Lizenznehmer.

4.9 Schadenersatzansprüche wegen Mängel können nur unter den in Ziffer 8 festgelegten Voraussetzungen geltend gemacht werden.

4.10 Ansprüche aufgrund von Mängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Überlassung der Anwendung, falls der Lizenznehmer ein Unternehmen ist. Gegenüber einem Verbraucher gilt für die Verjährung die gesetzliche Regelung.


5. Datenschutz

Wir möchten Sie darüber informieren, dass Ihre Daten, unter Beachtung der geltenden nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften, zur Bearbeitung Ihrer Anfragen verarbeitet und genutzt werden. Die SOLARFOCUS GmbH wahrt die Vertraulichkeit Ihrer Daten und wird sie nicht verkaufen, vermieten oder Dritten verfügbar machen.

Details zur Datenschutzerklärung stellen wir Ihnen unter https://www.mysolarfocus.com/Home/PrivacyStatement zur Verfügung.


6. Urheberrechte

Copyright SOLARFOCUS GmbH, alle Rechte vorbehalten. Alle Inhalte z.B. Texte, Bilder, Grafiken, Sound, Animationen, Videos, etc. sowie deren Anordnung unterliegen dem Urheberrecht.


7. Laufzeit, Kündigung

7.1 Diese Lizenzvereinbarung ist solange gültig, bis sie durch eine Partei dieses Vertrags gekündigt wird. Sofern der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung nicht einhält, enden seine Rechte automatisch und ohne weitere Benachrichtigung durch den Lizenzgeber.

7.2 Mit Beendigung dieser Lizenzvereinbarung ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Nutzung der Anwendung unverzüglich zu beenden und alle seine Kopien der Anwendung oder von Teilen der Anwendung zu deinstallieren bzw. zu vernichten.

7.3 Der Lizenzgeber hat das Recht, unabhängig der sonstigen Rechte und gesetzlichen Ansprüche, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gegenüber dem Lizenznehmer zu kündigen. Insbesondere wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird bzw. wenn vertragliche Pflichten fortlaufend verletzt werden und dieser Vertragsverletzung entweder nicht abgeholfen wurde bzw. der Vertragsverletzung nicht innerhalb der zur Abhilfe bestimmten Fristen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung (u.a. per E-Mail) abgeholfen wurde. Eine Kündigung aus wichtigem Grund durch den Lizenzgeber ist auch möglich, wenn wesentliche Dienstleister für den Betrieb der Applikation die Unterstützung einzelner Funktionen bzw. Dienste einstellen und ein Weiterbetreiben der Applikation nicht oder nur mit erheblichem wirtschaftlichem Aufwand möglich ist.


8. Haftung

8.1 Die Haftung des Lizenzgebers aus Pflichtverletzungen und Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) haftet der Lizenzgeber auch bei leichter Fahrlässigkeit. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, je Schadensfall, jedoch jedenfalls mit der Höhe der Leistungsverpflichtung der Haftpflichtversicherung des Lizenzgebers. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung bei zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.2 Der Lizenzgeber haftet nicht dafür, dass die Nutzung der App zu den vom Lizenznehmer gewünschten Ergebnissen führt sowie ebenfalls nicht für einen bestimmten, vom Lizenznehmer angestrebten technischen und/oder wirtschaftlichen Erfolg.

8.3 Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Schäden, die auf einer Verletzung der Pflichten gem. Ziffer 2 und Ziffer 11 dieser Vereinbarung beruhen.

8.4 Der Lizenzgeber haftet nicht für Datenverlust. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Daten selbst zu sichern.

8.5 Der Lizenzgeber haftet in keiner Weise, wenn dem Lizenzgeber durch Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, d.h. durch höhere Gewalt, an der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Vertrag oder an der Ausübung seiner Tätigkeit gehindert wird oder diese verzögert. Auf Seiten des Lizenzgebers kann dies unter anderem Folgendes umfassen:

  1. höhere Gewalt seitens der Lieferanten des Lizenzgebers
  2. die nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen seitens der Lieferanten, die der Lizenzgeber vom Lizenznehmer vorgeschrieben wurde;
  3. Defekte an Gegenständen, Geräten, Software oder Materialien Dritter;
  4. staatliche Maßnahmen;
  5. Stromausfälle;
  6. Ausfälle von Internet-, Datennetzwerk- oder Telekommunikationseinrichtungen;
  7. Netzwerkangriffe
  8. Pandemien und
  9. Krieg.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Nutzungsbedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss seiner Grundsätze des internationalen Privatrechts. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Der Gerichtsstand im Zusammenhang mit den Nutzungsbedingungen ist ausschließlich Steyr, Österreich. Davon ausgenommen sind die gesetzlich zwingend vorgesehenen Gerichtsstand-Regelungen für Verbraucher.


10. Versicherung zum Nichtbestehen von Exportbeschränkungen

Der Lizenznehmer bestätigt und versichert, dass er nicht in einem Land wohnhaft ist, welches einem österreichischen bzw. europäischen Embargo unterliegt, oder das als ein „den Terrorismus unterstützendes Land“ eingestuft wurde, oder welches in einer Liste der Exportverbote oder Exportbeschränkungen in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten geführt wird. Der Lizenznehmer stellt sicher, dass die nationalen und internationalen (Re-) Exportbestimmungen eingehalten werden. Dies gilt auch bei technischen Unterstützungsleistungen durch Dritte.


11. Mitwirkungspflichten des Lizenznehmers und Benutzerkonto

11.1 Für die Nutzung der App ist eine Registrierung und ein Benutzerkonto erforderlich.

11.2 Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, die Vertraulichkeit seiner Benutzerkontodaten und seines Passworts zu wahren und sicherzustellen, dass die Angaben, die dem Lizenzgeber gemacht werden, richtig und vollständig sind. Der Lizenznehmer muss uns über alle Änderungen der von ihm bereitgestellten Informationen informieren. Der Lizenznehmer kann die Informationen, die er dem Lizenzgeber zur Verfügung gestellt hat, im Benutzerkontobereich der App einsehen und aktualisieren.

11.3 Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, ein Benutzerkonto zu kündigen bzw. stillzulegen, wenn der Nutzer gegen geltende Gesetze oder diese Lizenzbedingungen verstößt.

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass seine Nutzung des Lizenzgegenstandes diesen Bedingungen entspricht und nicht gegen geltendes Recht und/oder den Vertrag verstößt oder Rechte Dritter verletzt. Der Lizenznehmer hält den Lizenzgeber und seine Wiederverkäufer für alle Schäden schadlos, die aus der Nichteinhaltung der vorgenannten Beschränkungen resultieren.


12. Schlussbestimmungen

12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

12.2 Die Rechte und Pflichten aus einer auf Grundlage dieser Bedingungen zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung können nicht auf Dritte übertragen werden.

12.3 Der Lizenzgeber ist berechtigt, diese Bedingungen zu modifizieren. Er wird den Lizenznehmer in diesem Fall auf die Änderungen hinweisen. Sofern der Lizenznehmer nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Möglichkeit der Kenntnisnahme widerspricht, gelten diese als vereinbart. Dem Lizenznehmer wird bei Weigerung der Annahme von Bedingungen das Recht eingeräumt, den Vertrag zu kündigen und die Nutzung des Lizenzgegenstandes an dem Tag einzustellen, an dem die Änderung in Kraft treten würde.

12.4 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.


13. Kontaktdetails

Solarfocus GmbH

SOLARFOCUS-App Support

Werkstrasse 1

A-4451 St. Ulrich bei Steyr

office@solarfocus.at

http://www.solarfocus.com